Informationen für die Eltern

Informationen für Eltern

Sie bemerken, dass Ihr Kind in der Schule nicht mehr richtig mitkommt, sich zurückzieht, keinen richtigen Anschluss zur Klassengemeinschaft findet?

Hat es eine Diagnose im Autismus-Spektrum erhalten oder hat es ein Handicap und benötigt eventuell leichte pflegerische Hilfe während der Schulzeit?


Sie möchten ihm gerne helfen, besser im Alltag zurechtzukommen und Sie wissen nicht, wie nun weiter vorzugehen ist?


Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir helfen Ihnen dabei, eine geeignete Schulbegleitung für Ihr Kind zu finden.

Kontakt

Wunsch- und Wahlrecht

Sie entscheiden, wer ihr Kind betreut!

Was sind die Tätigkeiten einer Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung unterstützt ihr Kind im Schulalltag.

Sie hilft z.B. bei der Kommunikation mit Lehrer*innen oder Mitschüler*innen. Sie leistet Hilfe, bei der Vorbereitung und Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien oder auch beim Essen und übernimmt leichte pflegerische Tätigkeiten (z.B. beim Toilettengang), wenn es erforderlich ist. Je nach Unterstützungsbedarf ihres Kindes setzten sich die Aufgabenbereiche einer Schulbegleitung individuell zusammen.


Das
primäre Ziel einer Schulbegleitung ist es jedoch, durch kleine Erfolgserlebnisse und Entwicklungsverbesserungen die Schulbegleitung entbehrlich zu machen, sodass Ihr Kind möglichst selbstständig am Unterricht und Schulalltag teilhaben kann. 


Der regelmäßige Austausch zwischen der Schulbegleitung, dem Kind, den Eltern und dem Lehrpersonal bildet die Grundlage einer produktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Wie beantragt man eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung wird individuell gewährt und kann sowohl an einer Regelschule als auch an Förderschulen eingesetzt werden. Der Einsatz von Schulbegleitern erfolgt im Rahmen von Leistungen des SGB XII oder SGB VIII und ist für Eltern kostenlos.


Eltern bzw. Erziehungsberechtigte reichen ein formloses Schreiben mit kurzer Begründung beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt ein, welches bei Leistungsbewilligung die Kosten übernimmt. Die Schule muss die Notwendigkeit bestätigen.


Hierbei helfen wir Ihnen gerne!


Kontakt

"Das Wohl ihres Kindes steht im Zentrum unseres Handelns."

Marcel Wlotzki (Geschäftsführer Revierlöwen UG)

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